Als Domaininhaber gilt die natürliche Person, die bei der
jeweils zuständigen Registrierungsorganisation (NIC) für
eine Domain als nutzungsberechtigt eingetragen ist.
Nur der Domaininhaber (Admin-C) darf Änderungen an den
Registrierungsinformationen veranlassen.
Z.B. Domaine kündigen, Umziehen (KK), löschen,
Adressinformationen ändern.
Vereine, Behörden oder Firmen (juristische Organisationen),
können nicht als Admin-C (Domaininhaber) eingetragen werden.
Der Domaininhaber ist Presserechtlich für den Inhalt der Domain
verantwortlich.